Bestandsschutz – Bis wann darf ich meine Hecke schneiden

Jeder Einzelne, der eine Hecke in seinem Privatgarten hat, wird sich dieses Jahr wieder einmal fragen müssen, ab wann und vor allem natürlich auch, bis wann man seine eigene Hecke denn überhaupt schneiden darf.

Gesetzliche Regelungen

Die meisten Hecken bieten vor allem kleineren Tieren, wie auch Vögeln einen besonders sicheren Schutz vor Hauskatzen, oder Eichhörnchen. In diesem Zusammenhang werden sie natürlich, auch als Brutstätten für den späteren Nachwuchs von Vögeln benutzt. Dies wird auch gesetzlich ganz klar geregelt. Gemäß § 64 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft gilt, dass es verboten ist, in der Zeit vom 1.März bis zum 30 September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Dabei bleiben lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen unberührt. Somit ist das bloße Zuschneiden von Hecken, ohne dabei schädigend in die Substanz der Hecke einzugreifen erlaubt. Dies bedeutet nun, dass man bereits unbedingt bis Ende Februar mit der Stutzung, oder Rodung seiner Hecken, oder Gebüsche fertig werden sollte.
Wer jedoch das gesetzliche Verbot missachtet und trotzdem während der Zeit von März bis September rodet, macht sich strafbar. Gegen diese Straftat ist eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vorgesehen.

Die richtige Temperatur

Bevor man jedoch die Arbeit am Sichtschutz beginnen kann, sollte man auf jeden Fall auf die Temperaturen achten. Denn nur bis zu einer Kälte von höchstens fünf Grad minus darf man noch mit der Arbeit beginnen. Bei zu starker Kälte richtet der Frühjahrsputz mehr Schlechtes, als Gutes an. Denn sinkt die Temperatur auf unter 5 Grad minus, können die Schnitte an Hecken nur ganz schlecht und langsam, oder gar überhaupt nicht verheilen.

Der richtige Schnittzeitpunkt

Berücksichtigt man also die oben angeführten Normen, bedeutet dies, dass man bereits unbedingt bis Ende Februar mit der Stutzung, oder Rodung seiner Hecken, oder Gebüsche fertig werden sollte. Die allermeisten Hecken sollte man somit bereits im Frühling gestutzt haben, damit sie nicht zu lange unnatürlich aussehen und noch bevor die Brutzeit begonnen hat. Lediglich Blütenhecken, wie zum Beispiel Wildrosenhecken, sollte man in der Regel erst nach der Blütezeit scheiden, damit die Blütenanlagen noch erhalten bleiben können. Die einfachen kosmetischen Formschnitte kann man am besten Ende Juni durchführen, zu einer Zeit, in der die meisten Hecken Laub abwerfen. Immergrünes Gebüsch kann dagegen den ganzen Sommer über gepflegt werden. Bei dem Schneiden der Hecken sollten auch professionelle Gerätschaften nicht fehlen.