Bei Untervermietung das Mietrecht beachten

Wohnungen sind rar und die Mieten sind teuer. Deshalb ist eine Untervermietung für viele Leute eine Alternative, wenn sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen und während dieser Zeit ihre Wohnung nicht nutzen können oder wenn sie Räume nicht oder nicht mehr für sich selbst benötigen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn Untervermietung kann zwar die finanzielle Situation aufbessern, ist aber auch mit Risiken verbunden, wenn das Mietrecht umgangen oder nicht richtig beachtet wird.

Erst den Vermieter fragen

Im Prinzip wird Ihr Vermieter nichts dagegen haben, wenn Sie Räume oder die ganze Wohnung an zuverlässige und ordentliche Leute untervermieten. Er kann es eigentlich auch nicht ablehnen, wenn Sie ihm glaubhaft versichern können, dass alles mit rechten Dingen zugeht und es sich um akkurate Untermieter handelt. Aber fragen müssen Sie ihn auf jeden Fall. Versäumen Sie es, können Ihnen dadurch rechtliche Konsequenzen entstehen, ganz davon abgesehen, dass Sie Ihr Vertrauensverhältnis zu Ihrem Vermieter beschädigen. Welche Regeln gelten und was Sie bei einer Untervermietung beachten müssen, ist sehr komplex. Einige wertvolle Tipps haben wir hier gesehen und können sie Ihnen wärmstens empfehlen. Die Beachtung dieser Regeln trägt dazu bei, dass aus der Untervermietung kein Horrortrip wird und sie von vornherein eine Vielzahl von Risiken abstellen können.

Ein Mietverhältnis ist eine Vertrauensfrage

Kein Mieter wird davon erbaut sein, wenn seine Immobilie nicht gepflegt wird. Zwar hat er selbst für bestimmte Sanierungsarbeiten zu sorgen, die dem Werterhalt dienen und nicht zu Verschönerungsmaßnahmen zählen. Die allein hat der Mieter vorzunehmen. Andererseits sollte er die Wohnung auch nicht verlottern und vergammeln lassen und schon gar nicht mutwillig beschädigen. In diesem Fall riskiert er, dass der Vermieter die anfangs entrichtete Kaution für die Sanierung der Wohnung einbehält. Wer einen Mietvertrag unterschreibt, sollte vorher auf einer Abnahme der Räume bestehen, bereits vorhandene Mängel protokollieren und vom Vermieter gegenzeichnen lassen. Wenn Sie Räume oder die ganze Wohnung selbst untervermieten, ist eine Abnahme vor dem Einzug des Untermieters für beide Seiten eine Absicherung. Ein Mietverhältnis ist immer auch eine Vertrauensfrage, die man durch entsprechende Regeln im Vorfeld klären kann.