Mietrecht – muss ich vor dem Auszug renovieren?

Vor einem Auszug stehen die meisten Mieter vor der Frage, ob sie verpflichtet sind, die Wohnung zu renovieren oder nicht. Und in der Tat sind die Beschlüsse der Gerichte hier alles andere als eindeutig. Ob Sie Ihre Wohnung unrenoviert an den Vermieter übergeben können und wann Sie zum Farbpinsel greifen müssen, erfahren Sie hier.

So sieht die Gesetzeslage aus

Eine grundsätzliche Pflicht, bei einem Auszug die Wohnung in renoviertem Zustand zu übergeben, besteht nicht. Ist von Renovierungsarbeiten im Mietvertrag keine Rede, muss der Mieter die Wohnung lediglich besenrein hinterlassen, doch auch dann, wenn der Vertrag Renovierungsklauseln enthält, sind diese häufig ungültig. Das gilt zum Beispiel, wenn ein starrer Fristplan eingehalten werden soll oder wenn die Formulierungen schwammig sind. Ein Beispiel dafür: „Die Wohnung muss in vertragsmäßigem Zustand“ zurückgegeben werden. Die Gerichte haben entschieden, dass solche Klauseln unwirksam sind – der Mieter muss nicht renovieren. Anders sieht das bei Schönheitsreparaturen aus: Enthält der Vertrag die Klausel, dass diese vom Mieter zu tragen sind, müssen sie auch durchgeführt werden – das heißt der Mieter muss Abnutzungserscheinungen, die durch seine Nutzung entstanden sind, auch wieder beseitigen.

Vertrag genau unter die Lupe nehmen!

Wer aus seiner Wohnung ausziehen möchte, sollte seinen bisherigen Mietvertrag genau unter die Lupe nehmen, um festzustellen, ob eine Renovierung notwendig ist oder nicht. Sind die Fristen einer Klausel zu kurz, ist diese unwirksam. Das gilt auch für die sogenannte „Tapetenklausel„, die besagt, dass Mieter beim Auszug sämtliche Tapeten entfernen müssen, sowie für die „Nikotinklausel“, nach der starke Raucher dem Vermieter Schadenersatz zahlen müssen. Wer seine alte Wohnung bereits renoviert hat und dann feststellt, dass die Mietvertragsklauseln unwirksam sind, kann sein Geld zurück verlangen – jedoch nur dann, wenn die Renovierung fachgerecht und wirklich notwendig war.

Sparen Sie Zeit und Geld

Eine genaue Überprüfung des Mietvertrags kann viel Zeit und Geld sparen: Mieter sollten Renovierungen daher nur dann vornehmen, wenn die entsprechende Vertragsklausel auch wirklich gültig ist. Außerdem empfehlen Experten, nachträglichen Änderungen des Mietvertrags nicht zuzustimmen und sich auch im Übergabeprotokoll nicht zur Renovierung zu verpflichten.