Ein Wohnungswechsel ist mehr als Kisten packen

Wenn ein Wohnungswechsel bevorsteht, muss der Umzug gut geplant sein, um sich Stress und Ärger zu ersparen. Das beginnt schon mit der Suche einer neuen Wohnung, wenn beispielsweise der Mietvertrag seitens des Eigentümers gekündigt wurde. Möglicherweise gibt es eine Reihe vergleichbarer Wohnungen auf dem Markt, aber die Mietpreise sind völlig unterschiedlich. Der Teufel steckt im Detail, denn zusätzliche Kosten sind oft versteckt und noch nicht einmal in den Nebenkosten enthalten, wie beispielsweise Heizkosten. Die vermeintlich günstige Miete kann sich bei schlechter energetischer Ausstattung ganz schnell in ein Horrorszenario entwickeln, weil nicht einkalkulierte Nebenkosten dem Mieter die Haare vom Kopf fressen.

Kaution und Maklergebühr

Eine Wohnungsübergabe ist immer ein Tanz auf einem Drahtseil, weil Vermieter gerne die beim Einzug gezahlte Kaution einbehalten wollen und dafür vom Mieter verursachte Mängel angeben, die zu reparieren seien. Hier sollte man sich nicht über den Tisch ziehen lassen und sich wehren. Es ist angeraten, eine weitere Person bei der Wohnungsübergabe hinzuzuziehen und das Gespräch mit dem Vermieter zu protokollieren. Das gilt auch für den Einzug in die neue Wohnung. Vorhandene Mängel wie beispielsweise wie zum Inventar gehörende beschädigte Sanitärmöbel, verstopfte Abflüsse oder defekte Heizkörper sind dem Vermieter zu melden. Am besten ist es eine Liste zu führen, denn viele Mängel sind nicht beim ersten Blick erkennbar. Diese Liste sollte zusätzlich von einem Zeugen unterschrieben werden. Wer die neue Wohnung über ein Maklerbüro bezogen hat, muss oft noch Maklergebühr bezahlen. Das soll sich allerdings durch eine geplante gesetzliche Neufassung geändert werden.

Adressänderung angeben

Nicht nur für die Postzustellung ist es wichtig, dass sie die durch den Umzug bedingte Adressänderung melden sollten. Wenn Sie in einen anderen Landkreis oder gar ein anderes Bundesland ziehen, müssen Sie auch ihr Auto ummelden. Der Wohnungswechsel ist in jedem Fall beim Einwohnermeldeamt anzugeben, auch wenn Sie die neue Wohnung innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde haben. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss den Umzug beim Arbeitsamt angeben und auch die Kindergeldstelle muss benachrichtigt werden, wenn die ganze Familie künftig ein neues Domizil hat. Ein Tipp: Nicht alles in der letzten Minute erledigen, sondern Zeitlücken zwischendurch nutzen, um die für den Wohnungswechsel erforderlichen Ummeldungen zu veranlassen.